Oliver Lukas
Online Dienstleistung AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ISN-Services KG (Online Dienstleistung)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ISN - Services KG
Stand: 01. Juli 2002


§1 Geltung der Bedingungen

(1) Der Geschäftsbereich Internet der ISN - Services KG (im folgenden ISN) erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
 
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung wirksam.
 
(3) Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte von ISN, über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.
 
 
§2 Leistungen Dritter
Soweit ISN sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
 
 
§3 Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Annahme des Auftrags durch ISN. Die Laufzeit gilt für mindestens 1 Jahr.
 
(2) Es ist frühestens zum Ablauf der angegebenen Laufzeit kündbar. Die Kündigung muss ISN mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich zugehen, bei monatlicher Laufzeit 14 Tage vor Ende der Laufzeit. Sofern keine Kündigung ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Laufzeit.
 
 
§4Leistungsumfang
(1) Für die Vermittlung des Zugangs zum Internet und WWW ist der User selbst verantwortlich; sie ist nicht Bestandteil dieses Vertrages.
 
(2) Kostenlose Zusatzleistungen, die über den derzeit geltenden Leistungsumfang hinausgehen, können jederzeit eingestellt oder nur gegen zusätzliches Entgelt fortgewährt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
 
 
§5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die ISN bei der Realisation der in Auftrag gegebenen Dienstleistung zu unterstützen. Insbesondere sind:
     a) Bilder und Texte, die ISN nicht in Auftrag gegeben wurden,
         unverzüglich für die Realisation bereitzustellen;
     b) nach Fertigstellung durch die ISN unverzüglich Korrekturen,
         Änderungen, Mängel, Schäden oder Störungen anzuzeigen;
 
(2) Die Grundsätze der Datensicherheit sind zu befolgen. 
 
(3) Bei Verstoß gegen vertragliche Pflichten und Obliegenheiten sind der ISN der entstandene sachliche und personelle Aufwand und entstandene Auslagen zu erstatten.
 
 
§6 Nutzung durch Dritte
(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der ISN-Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch ISN gestattet.
 
(2) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der ISN-Dienste durch Dritte entstanden sind.
 
 
§7 Zahlungsbedingungen
(1) Das Entgelt für die von ISN erbrachte Leistung wird nach gesonderter Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
 
(2) Wenn der Kunde seiner Verpflichtung aus § 5 Abs. 1a) nicht innerhalb von 4 Wochen nachkommt, ist ISN berechtigt, das vereinbarte Entgelt in voller Höhe fällig zu stellen.
 
(3) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens an dem in der Rechnung bestimmten Datum auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist ISN berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 12,00 € zu erheben.
 
 
§8 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ISN berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen von 5% über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
 
(2) ISN kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und die Dienstleistung einstellen, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als 2 Monate erstreckt, die ISN gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.
 
(3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt ISN vorbehalten.
 
 
§9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung
(1) Gegen Ansprüche von ISN kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüche aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
 
(2) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die ISN nicht zu vertreten hat, berechtigen ISN, die Leistungen - auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen - um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
 
(3) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von ISN liegende Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn ISN oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als zwei Werktage erstreckt.
 
 
§10 Verfügbarkeit der Dienste
(1) Im Normalfall bietet ISN seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. ISN ist hierbei sehr stark abhängig von Geschäftspartnern (z.B. Deutsche Telekom) zur Aufrechterhaltung dieses Services; deswegen kann keine Garantie bzgl. der Dauerverfügbarkeit gegeben werden. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. ISN wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
 
(2) ISN unterhält einen Servicedienst, der telefonisch oder via E-Mail erreicht werden kann. Der Servicedienst ist in der Regel werktags in der Zeit von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten werden Aufzeichnungsverfahren zur Entgegennahme von Nachrichten eingesetzt.
 
 
§11 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass ISN seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
 
(2) Soweit sich ISN Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist ISN - Services berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
 
(3) ISN steht dafür ein, dass alle Personen, die von ISN mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. 
 
(4) Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).
 
 
§12 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Die Haftung von ISN und deren Erfüllungsgehilfen ist für den Fall der einfachen oder leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
 
(2) ISN haftet weder für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind.
 
(3) Im übrigen beschränkt sich die Haftung von ISN für dem Kunden nachweislich entstandene Schäden maximal auf den 1-fachen Jahresbetrag.
 
 
§13 Zusätzliche Bestimmungen
(1) Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit oder ohne ISN Dienstleistungen unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen, sondern den Vertrags- und Verkaufsbedingungen der ISN.
 
(2) Unter sonstige Aufträge fallen
 a) Hardware-Lieferung
 b) Software-Lieferung
 c) Dienstleistungen, mit Ausnahme des § 4 beschriebenen Leistungsumfanges.
 
 
§14 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Coburg, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz der ISN - ServicesKG.
 
(2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
 
(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an unten genannte Stellen zu wenden, sofern nicht eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.
 
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommenden Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

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